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Ambulante Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation bietet sozial noch weitgehend integrierten Rehabilitanden in einem frühen Stadium des Suchtprozesses eine Alternative zur stationären Entwöhnung. Dadurch können zeitliche Verzögerungen und somit die Gefahr der weiteren Chronifizierung minimiert werden. Die Besonderheit der ambulanten Entwöhnung liegt darin, dass die Patient_innen in ihrem sozialen Umfeld verbleiben können. Sie haben somit die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit weiter ausüben zu können und neu erlernte Verhaltensweisen direkt und unmittelbar im Alltag zu testen und zu etablieren. Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation sind:

  • Die Fachambulanz kann innerhalb von 45 Minuten ab Wohnort erreicht werden
  • Das soziale Umfeld (Beziehung / Arbeitsplatz / Wohnsituation) ist noch weitgehend intakt
  • Es besteht der eindeutige Wunsch, in Zukunft suchtmittelfrei zu leben
  • Die Abstinenz besteht bei Antragsstellung bereits seit mindestens 4 Wochen

In der Regel beträgt die Therapiedauer für rein ambulante Patienten ein Jahr. Dabei sind 2-3 therapeutische Einheiten pro Woche vorgesehen. Eine Verkürzung oder Verlängerung ist möglich.